|
|
| Die
ABGS GmbH ist DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert |
|
Gasmessungen
Gaswarnanlagen
Gaswarnsysteme
Gasanalysen
Gassteuereungen
CO-Warnanlagen
Lüftungssteuerungen
MSR-Anlagen |
 |
Beratung
Projektierung
Vertrieb
Errichtung
Sicherheitsmanagement
Service/Wartung
Instandsetzung |
 |
| Führende Hersteller und Lieferanten |
Sie profitieren von
langjähriger beruflicher Praxis und ständiger, technischer und professioneller Weiterbildung und Weiterentwicklung.
Wir arbeiten nur mit namhaften national und international führenden Herstellern und Lieferanten
zusammen.
|
 |
 |
Wir sind offizieller und
autorisierter Bieler + Lang GmbH - Vertragshändler und Vertriebspartner.
Uns wurde bescheinigt, dass wir Inbetriebnahmen und Serviceleistungen an Geräten der Fa. Bieler + Lang GmbH vornehmen
dürfen.
Die ABGS GmbH ist eine geschulte und autorisierte Fachfirma gemäß § 56 UVV Gase (VBG 61).
Gern beraten wir Sie zu Produkten der Fa. Bieler + Lang GmbH unverbindlich.
|
| Vergrößern: Berühren mit der
Maus! |
 |
 |
Diese Zertifikate
bestätigen die Teilnahme an einer Fachschulung für Gaswarnsysteme und Transmitter der Fa. Winter GmbH. Wir sind als
sachkundige Personen berechtigt, entsprechend BG Chemie T 023 BGI 518 und T 021 BGI 836, Servicearbeiten an den genannten
Geräten auszuführen.
Wir sind zum Vertrieb autorisiert und beraten Sie dahingehend gern unverbindlich.
|
| Vergrößern: Berühren mit der
Maus! |
 |
Wir bieten Ihnen mobile und
stationäre Gaswarntechnik der Fa. Life Safety Distribution AG (Honeywell Analytics) an. Gern beraten wir Sie in Bezug
auf Ihre Anwendungsfälle unverbindlich.
|
 |
Wir sind autorisierter
Vertriebspartner der Crowcon Detection Instruments Ltd. und bieten Ihnen mobile und stationäre Gaswarntechnik an. Wir
beraten Sie gern in Bezug auf Ihre Anwendungsfälle unverbindlich.
|
|
Qualitätsmanagement:
Im Zuge der weiteren
Entwicklung unseres Unternehmens haben wir ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 eingeführt. Das
Zertifizierungsaudit wurde im Dezember 2009 erfolgreich durchgeführt. Gern stellen wir Ihnen bei Bedarf unser Qualitätsmanagement-Handbuch zur Verfügung.
"Das Erkennen und Erfüllen von Kundenforderungen ist die Grundlage unseres Handelns. Oberstes Ziel ist die
Sicherstellung und Erhöhung der Zufriedenheit unserer Kunden"
- Leitzitat Qualitätspolitik aus unserem Management-Handbuch
-
Besuchen Sie unseren Auftritt in der DQS-Kundendatenbank.
|
| Vergrößern: Berühren mit der
Maus! |
 |
Erfolgreiche
Abschlußprüfung von Herrn Daniel Braune 2006 bei der TÜV SÜD Akademie "Prüfung zur Befähigten
Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß § 14 Abs. 1-3 und § 15
BetrSichV".
|
| Vergrößern: Berühren mit der
Maus! |
 |
 |
Diese Zertifikate
bestätigen die Teilnahme an der Fachschulung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) incl. TRBS 1111 und TRBS 1203 bei
der TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG.
|
| Vergrößern: Berühren mit der
Maus! |
| Fachlehrgänge |
In entsprechenden
Fachlehrgängen bei namhaften Herstellern von Gaswarntechnik, wie die Bieler + Lang GmbH, die ISC-Winter GmbH und bei der
Life Safety Distribution AG - Honeywell Analytics (vormals Zellweger) konnten wir unser Wissen festigen und weiter ausbauen.
Ein ständiger Erfahrungsaustausch ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche
Qualitätspolitik.
|
| Geltende Vorschriften |
Für die Errichtung,
Inbetriebnahme und Service von Gaswarnanlagen, CO-Warnanlagen, MSR-Anlagen und Gebäudeausrüstungen sind
einschlägige Normen, Richtlinien und Vorschriften zu beachten, wie zum Beispiel:
- die Richtlinien und
Merkblätter der Berufsgenossenschaften
Merkblatt T 021 (BGI 836 - Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff - Einsatz und
Betrieb),
Merkblatt T 023 (BGI 518 - Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz - Einsatz und Betrieb) der BG Chemie
- die Unfallverhütungsvorschriften
- die Regeln und Verordnungen zum Explosionsschutz
- die Regeln und Verordnungen über gefährliche Stoffe
- die Garagenverordnungen der Länder
- VDI-Richtlinie 2053: Raumlufttechnische Anlagen für Garagen
|
Wissen bei
 |
- Begriffserklärung "Gaswarngerät" bei Wikipedia.
- Begriffserklärung und Funktionsweise
"Gassensor" bei Wikipedia.
- Liste der Dichte gasförmiger
Stoffe. |
| Ausgewählte Definitionen gemäß
Betriebssicherheitsverordnung: |
Fachkundige für die Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung
|
Fachkundige nach § 7 Abs.
7 GefStoffV für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen
Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen haben und mit den Vorschriften
soweit vertraut sind, dass sie die Arbeitsbedingungen vor Beginn der Tätigkeit beurteilen und die festgelegten
Sicherheitsmaßnahmen bei der Ausführung der Tätigkeiten überprüfen können. Fachkundige
Personen sind insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Gemäß TRBA 400 ist fachkundig, wer aufgrund seiner Ausbildung und aufgrund der beruflichen Erfahrung sowie der
gewonnenen Kenntnisse des Arbeitsverfahrens mit der Problematik der biologische Arbeitsstoffe im jeweiligen Arbeitsbereich
vertraut ist.
|
Sicherheitstechnische Bewertung
|
Gemäß § 12 Abs.
1 BetrSichV hat der Betreiber eine überwachungsbedürftige Anlage nach dem Stand der Technik zu montieren, zu
installieren und zu betreiben. Nach Absatz 3 hat er die Anlage in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu
überwachen, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen
nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Eine überwachungsbedürftige Anlage darf nicht betrieben
werden, wenn sie Mängel aufweist, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können (§ 12
Abs. 5 BetrSichV). Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen hat der Betreiber die notwendigen Maßnahmen für das
sichere Betreiben einer überwachungsbedürftigen Anlage in einer sicherheitstechnischen Bewertung festzulegen. Die
Ermittlung der Prüffristen nach § 15 Abs. 1 BetrSichV erfolgt auf der Grundlage dieser Bewertung.
(Auszug)
|
Gesamtanlage
|
Gemäß § 15 Abs.
1 BetrSichV hat der Betreiber eine überwachungsbedürftige Anlage und ihre Anlagenteile in bestimmten Fristen
wiederkehrend prüfen zu lassen. Die Prüffristen der Gesamtanlage und ihrer Anlagenteile sind auf der Grundlage
einer sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln. (Auszug)
|
|
|
|
|
|
|
|